Kallen Gebäudetechnik GmbH
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Gashausschau nach TRGI - eigentlich eine sinnvolle Sache -
Seit April 2008 ist nach dem DVGW (Arbeitsblatt G 600 Abs. 13.3. und Anhang 5c) "Technische Regeln für Gasinstallationen"(TRGI 2008)
jeder Gebäudeeigentümer - Betreiber von Gasverbrauchern "verpflichtet", seine Hausgasleitungen einmal jährlich selbst zu überprüfen(Verkehrssicherungspflicht), er kann diese Aufgabe auch einem geschulten Fachmann übertragen.
Dieser hat dann die durchgeführte Gashausschau für den Auftraggeber zu dokumentieren.
Da die TRGI aber kein Gesetz ist, sondern nur anerkannte Regeln der Technik darstellt, ist die Handhabung dieser Vorschrift nicht eindeutig geregelt, wie so oft.